Abrechnung der Sprachmittlungseinsätze

Folgende Abläufe sind für die Städtischen Ämter und andere Einrichtungen hinsichtlich der Abrechnung der Sprachmittlungseinsätze zu beachten:

Das Abrechnungsverfahren für Städtische Ämter und Einrichtungen

Die Höhe des Honorars beträgt für mündliche Übersetzungen 15,00 € je Stunde. Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde (7,50 €).

Für die An- und Abfahrt innerhalb des Stadtgebietes kann eine Gesamtfahrzeit von max. 1 Stunde abgerechnet werden (15 €).

Schriftliche Übersetzungen berechnen wir mit 1,00 € je Zeile mit mindestens 53 Anschlägen.

Telefonische Einsätze werden mit 7,50 € im 30- Minutentakt abgerechnet.

Terminausfall: Wird eine Sprachmittlungskraft mehr als 24 Stunden vor einem Termin über dessen Ausfall informiert, so kann keine Entschädigung gezahlt werden. Wird eine Sprachmittlungskraft weniger als 24 Stunden vor einem Termin von dessen Ausfall informiert, werden die vollen Fahrkosten (1 Stunde) und bis zu 2 Stunden Beratungszeit als Entschädigung übernommen.

Die Abrechnung der mündlichen Sprachmittlungseinsätze erfolgt für alle Ämter der Stadt Bielefeld und für die städtischen Schulen digital über den Intranet-Link Stadtinterner Zentraler Übersetzer- und Sprachmittlungsdienst auf Bielefeld intern.

Die Fachkraft trägt dort die erforderlichen Daten für die Abrechnung ein, die dann in einer Datenbank gespeichert werden. Daraus wird automatisch ein Eigenbeleg generiert und an das Rechnungseingangsbuch geschickt. Von dort wird über SAP der Eigenbeleg in den Workflow des KI eingespielt und abgearbeitet. Eine zusätzliche Ablage der Abrechnungen ist nicht mehr erforderlich, weil im Rechnungseingangsbuch eine revisionssichere Ablage mit allen erforderlichen Daten automatisch erfolgt.

Alle anderen Stellen (nicht städtischen Schulen, Kitas, andere Kooperationspartner*innen) werden weiterhin über das KI abgewickelt und können Ihre Sprachmittlungseinsätze mittels des bekannten Abrechnungsbogens abrechnen.

Sprachmittlungskräfte tragen ihre Einsätze in einen Abrechnungsbogen ein. Die auftraggebende Stelle bestätigt den Einsatz mit ihrer Unterschrift. Nichtstädtische Stellen wie z.B. das Jobcenter erhalten von der Sprachmittlungskraft eine Rechnung bzw. bestehen weitere Vereinbarungen.

Schriftliche Übersetzungen werden wie bisher über das KI abgewickelt. Der ausgefüllte Abrechnungsbogen wird zur anschließenden Eingabe über den Intranet-Link an die Mitarbeiter*innen in den Ämtern und städtischen Schulen weitergeleitet.

Die Abrechnungsbögen der Sprachmittlungskräfte müssen gut lesbar, vollständig und bei schriftlichen Übersetzungen mit Aktenzeichen ausgefüllt werden und von der auftraggebenden Stelle abgezeichnet sein, andernfalls verzögert sich die Auszahlung.

Download des Abrechnungsbogens

 

Olena Turow
Telefon: (05 21) 51 8090
Neues Rathaus, Erdgeschoss, Flur B, Zimmer B 042
olena.turow@bielefeld.de

 

Lindhorst

Andrea Lindhorst
Telefon: (05 21) 51 – 3756
Neues Rathaus, EG, Flur B, Zimmer B 052
E-Mail: andrea.lindhorst@bielefeld.de