Abrechnung der Sprachmittlungseinsätze
Abrechnungssystem des ehrenamtlichen Sprachmittlungsdienstes
Für städtische Einrichtungen erfolgt die Abrechnung über den Link „zur Bearbeitung von Buchungen“
Nicht-Städtische Einrichtungen bestätigen den Einsatz der Sprachmittlungskraft, indem sie den Abrechnungsbogen des Kommunalen Integrationszentrum ausfüllen und an das KI weiterleiten.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Laiensprachmittlung beträgt 20,00 € je Stunde. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde (10,00 €).
Telefonische Einsätze werden mit 10,00 € im 30- Minutentakt abgerechnet.
Terminausfall: Wird eine Sprachmittlungskraft mehr als 24 Stunden vor einem Termin über dessen Ausfall informiert, so kann keine Entschädigung gezahlt werden. Wird eine Sprachmittlungskraft weniger als 24 Stunden vor einem Termin von dessen Ausfall informiert, werden die vollen Fahrkosten (1 Stunde) und pauschal 1 Stunde Beratungszeit als Entschädigung übernommen.


