ALG I, ALG II, AsylbLG

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und damit verbundenem Bleiberecht in Deutschland, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben – wie deutsche Staatsangehörige – einen Anspruch nach SGB III auf das sogenannte Arbeitslosengeld I. Die Höhe der Zahlung hängt von dem vorherigen Einkommen ab.

Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben Anspruch auf weitere Hilfsangebote wie den Bielefeld-Pass oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).

Das ALG I wird nur ausgezahlt, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Spätestens 3 Monate, bevor der Arbeitsvertrag endet, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Bei kurzfristigen Kündigungen gilt eine Frist von 3 Tagen.

Agentur für Arbeit Bielefeld
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld

Agentur für Arbeit Bielefeld

Arbeitslosengeld II (ALG II)

EU-Bürgerinnen und -Bürger: EU-Staatsangehörigen, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten 5 Jahren keine Sozialleistungen zu. Auch wer sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wer dennoch auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss diese im Heimatland beantragen.

Geflüchtete und Drittstaatenangehörige: Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, dürfen nach drei Monaten arbeiten, wenn die Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde zustimmen. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis haben je nach Art der Aufenthaltserlaubnis Anspruch bzw. Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II. Ob Sie Anspruch haben, wird in beiden Fällen im Jobcenter geklärt.

Der sogenannte „Regelbedarf“ legt fest, wie viel Geld Ihnen zusteht. Dieser Regelbedarf wird für jede Person im Haushalt bestimmt.

Das Jobcenter ist zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung verpflichtet. Wichtig ist dafür, dass der Wohnraum „angemessen“ ist (bezogen auf die Größe und Höhe der Mietkosten).

Für Erwachsene über 25 Jahre:

Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Zuwanderungsteam
Herforderstr. 67
33602 Bielefeld
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld

Für junge Erwachsene unter 25 Jahren:

Jugendberufsagentur Bielefeld
Herforder Str. 71
33602 Bielefeld

Jugendberufsagentur

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylsuchende in Deutschland erhalten während des laufenden Asylverfahrens und vielleicht auch nach Ablehnung ihres Asylantrages Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Diese finanziellen Hilfen zur Deckung der grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens sind beim Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt- zu beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Leistungsumfang und den Voraussetzungen.

Ihre Ansprechpersonen und die Sprechzeiten finden Sie, wenn Sie auf den Link unten klicken.

Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld

Amt für soziale Leistungen – Sozialamt