Schule
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Der Weg zur Schule für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bielefeld
In NRW schreibt das Schulgesetz vor, dass ein Kind in dem Jahr schulpflichtig wird, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule. Die Schulpflicht geht bis zu dem Schuljahr, in dem die Schülerinnen und Schüler das 18. Lebensjahr vollenden.
Je nach Alter Ihres Kindes/Ihrer Kinder sind verschiedene Stellen zuständig für die Vermittlung in eine Schule: Das Kommunale Integrationszentrum (KI) vermittelt Kinder von 5-16 Jahren, die REGE mbH Jugendliche ab 16 Jahren.
Darüber hinaus helfen Ihnen das Amt für Schule und das staatliche Schulamt und die Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Bielefeld sich im deutschen Schulsystem zurecht zu finden. Unter www.bildung-in-bielefeld.de erhalten Sie ergänzend eine Übersicht über die Bielefelder Schulen sowie viele Informationen zum Themenbereich Bildung, Kinder, Jugendliche und Familie.