Abläufe zur Nutzung des Sprachmittlungsdienstes
Folgende Abläufe sind für die Städtischen Ämter und andere Einrichtungen hinsichtlich der Nutzung des Sprachmittlungsdienstes zu beachten:
Mündliche Sprachmittlung
Das Kommunale Integrationszentrum vermittelt Ämtern/Einrichtungen die Kontaktdaten der Sprachmittlungskraft. Für eine direkte Kontaktaufnahme und Terminabsprache steht im Intranet unter X:\Allgemein\170_Liste_der_Sprachmittler eine aktuelle digitale Übersicht aller Sprachmittlungskräfte zur Verfügung.
Telefonische Sprachmittlung
In der digitalen Liste der Sprachmittlungskräfte ist die telefonische Sprachmittlung extra vermerkt. Die auftraggebende Stelle oder die Einrichtung bestätigt der Sprachmittlungskraft den Termin und sendet nach dem Einsatz eine Bestätigungsmail.
Schriftliche Sprachmittlung
Die Auftraggeber*innen senden das Dokument (Word-Format) dem Sprachmittlungsdienst unter Angabe der gewünschten Sprache und Art des Schriftstücks. In dem Dokument müssen Seitenzahlen enthalten sein. Danach mailen sie den Text als Anhang an: komm.integrationszentrum@bielefeld.de.
Mehrere Schriftstücke und einzelne Seiten müssen getrennt gescannt werden, um die korrekte Zuordnung zu ermöglichen. Fehlen diese Angaben, ist keine Bearbeitung möglich.
Alle schriftlichen Sprachmittlungen dienen lediglich als Kommunikationshilfen und sind mangels amtlicher Übersetzungsermächtigung nicht zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet.