Sprachmittlungsdienst

Ehrenamtlicher Laiensprachmittlungsdienst des Kommunalen Integrationszentrums Bielefeld

Sprachbarrieren können den Zugang zu Bildung, Beratung und gesellschaftlicher Teilhabe erschweren. Mit dem Angebot der ehrenamtlichen Sprachmittlung unterstützt das Kommunale Integrationszentrum Bielefeld Menschen dabei, sprachliche Hürden zu überwinden und Verständigung zu ermöglichen.

Was ist Sprachmittlung?

Ehrenamtliche Sprachmittler*innen unterstützen Gespräche zwischen Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und Fachkräften in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Sie übertragen Gesprächsinhalte oder schriftlich fixierte Texte mündlich von einer Sprache in die andere und tragen so zu einer erfolgreichen Kommunikation bei.

Die Sprachmittlung hilft dabei, Informationen verständlich zu vermitteln, Missverständnisse zu vermeiden und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Das Kommunale Integrationszentrum Bielefeld organisiert und koordiniert die Einsätze der Sprachmittler*innen. Die Sprachmittlungskräfte werden regelmäßig geschult, fachlich begleitet und auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Der Laiensprachmittlungspool wird durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Für welche Bereiche kann Sprachmittlung eingesetzt werden?

Sprachmittlung kann insbesondere in folgenden Bereichen angefragt werden:

  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Jugendhilfe
  • Beratungsstellen
  • Integrations- und Sozialarbeit
  • kommunale Behörden oder gemeinnützige Einrichtungen

Die Sprachmittlung erfolgt grundsätzlich im Beisein einer zuständigen Fachkraft der beauftragenden Einrichtung.

Was Sprachmittlung nicht leisten kann

Sprachmittler*innen unterstützen die Verständigung im Alltag, sind jedoch keine professionellen oder vereidigten Dolmetscher*innen. Daher sind folgende Einsätze ausgeschlossen:

  • Gespräche mit Rechtsfolgen (z. B. Rechtsberatungen, notarielle Angelegenheiten oder gerichtliche Verfahren)
  • medizinische Fachgespräche, Gutachten oder therapeutische Behandlungen
  • Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe (AOSF-Verfahren)
  • langfristige oder regelmäßige persönliche Begleitungen einzelner Personen

Vertraulichkeit

Alle Sprachmittler*innen verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Die Inhalte der Gespräche werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Qualität und Qualifizierung

Die Sprachmittler*innen nehmen regelmäßig an Informations-, Qualifizierungs- und Austauschangeboten des Kommunalen Integrationszentrums teil. Dadurch werden die Qualität des Angebots und die Einhaltung der geltenden Standards sichergestellt.

Ihr Feedback

Ihre Rückmeldungen helfen uns, die Qualität unseres Angebots kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Abläufe noch besser auf die Bedarfe der Einrichtungen und Ratsuchenden abzustimmen.

Als Sprachmittler*in engagieren

Sie sprechen neben Deutsch eine oder mehrere weitere Sprachen und möchten Menschen bei der Verständigung unterstützen?

Dann freuen wir uns auf Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Sprachmittlungspool des Kommunalen Integrationszentrums Bielefeld.

Über diese Link können Sie Ihre Bewerbung einreichen.

Impressionen aus dem Sprachmittlungsdienst