Städtische Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und ggf. soziale Institutionen in freier Trägerschaft gemäß kommunaler Vereinbarungen können den Sprachmittlungsdienst in Anspruch nehmen.
Wenn Sie im Rahmen eines Gesprächs oder für schriftliche Kommunikationshilfen (Elternbriefe, Broschüren, Flyer etc.) die Unterstützung einer Sprachmittlungskraft benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Das KI Bielefeld bietet den fachlichen und organisatorischen Rahmen für den Einsatz der Sprachmittlungskräfte. Sie werden im Rahmen regelmäßiger Schulungsmaßnahmen qualifiziert und begleitet und gehören dem städtischen Laien-Sprachmittlungspool an.
Der Laien-Sprachmittlungspool wird u.a. vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein- Westfalen finanziert.
Folgende Einsätze können nicht gefördert werden:
Sprachmittlungskräfte sind keine professionellen Dolmetscher*innen, d.h. sie sind für keine rechtsmittelsichere Informationsübermittlung befugt.
Die Sprachmittler*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Übersetzungsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
Die Sprachmittlung erfolgt stets im Beisein der Mitarbeiter*innen der Stadt Bielefeld bzw. der beauftragenden Institution.
Ihr Feedback zu den Sprachmittlungseinsätzen ist uns sehr willkommen und hilft, die Abläufe besser zu koordinieren.