Die Regelungen für die Krankenversicherung sind in Deutschland abhängig vom Aufenthaltsstatus.
Sie können beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen.Nur mit dem Behandlungsschein können Sie eigenständig eine Ärztin bzw. einen Arzt aussuchen, die/der Sie dann kostenlos untersucht und behandelt. Es werden nur die notwendigsten Behandlungen übernommen.Bei einem medizinischen Notfall können Sie auch in ein Krankenhaus gehen.
Stadt BielefeldAmt für soziale Leistungen – Sozialamt–Niederwall 2333602 BielefeldTel. 0521 5-10
Asylbewerberleistungsgesetz-Krankenscheine
Der Krankenversicherungsschutz hängt vom Aufenthaltsstatus in Deutschland ab.
Wenn Sie gerade erst aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland gekommen sind, können Sie meistens vorübergehend weiter in Ihrer Krankenversicherung aus dem Heimatland, bei der Sie zuletzt versichert waren, bleiben.Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC ist eine Behandlung in Deutschland möglich. Sie ist aber beschränkt auf Notfallbehandlungen.
Den vollen Leistungsumfang erhalten Sie, wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden.
Angestellte Arbeitnehmende:
Oftmals ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für angestellte Arbeitnehmende. In diesem Fall können auch Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.
Über die Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes bei selbstständiger Tätigkeit oder während der Jobsuche informieren Sie sich bitte bei den Beratungsstellen.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie über die Krankenkassen.de
Informationen über den Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und -bürger finden Sie in der Broschüre Zugang zum Gesundheitssystem der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Diese Angebote gelten für Personen, die keine Krankenversicherung oder keinen Behandlungsschein haben, jedoch dringend ärztliche Behandlung benötigen.