Schulische Integrationshilfen
Die „Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ bieten Schulen eine zusätzliche Förderung insbesondere für neu zugewanderte Schüler*innen, um ihre nachhaltige schulische Integration zu unterstützen.
Den Schulen stehen zur Beantragung drei unterschiedliche Formate zur Verfügung. Die Integrationshilfen können über den Online-Dienst im Serviceportal beantragt werden.
| Antrag A | Antrag B | Antrag C | |
| Individuelle unterrichtsbegleitende sprachliche Förderung | Unterrichtsbegleitende Unterstützung einer externen Sprachfördergruppe | Projektbezogene Unterstützung | |
| Zielgruppe | Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die i.d.R. nicht länger als ein Jahr eine deutsche Schule besuchen und in einer Regelklasse beschult werden | Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die i.d.R. nicht länger als ein Jahr eine deutsche Schule besuchen und nur stundenweise an einer externen Sprachfördergruppe teilnehmen | Vorrangig neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, aber auch Schüler*innen, deren Lese- und Schreibfähigkeiten nicht den Kompetenzerwartungen ihrer Schulstufe entsprechen |
| Förderung | In Kleingruppen von bis zu 5 Schülerinnen und Schülern | Unterrichtsbegleitend in der externen Sprachfördergruppe | Mögliche Förderschwerpunkte: • DaZ /Alphabetisierung • Bildungs-/Fachsprache • lebensweltorientierte, kreative Sprachbildung • soziales Lernen / diskriminierungsfreies Miteinander |
| Förderumfang | Bis zu 24 Monate/ 4 Schulstunden wöchentlich | Bis zum jeweiligen Schuljahresende 4 Schulstunden wöchentlich | Für ein Schuljahr, bei individuell angepasster Wochenstundenzahl |
| Beantragungsfrist | Beantragung ganzjährig möglich | Beantragung ganzjährig möglich | Bis zu den Sommerferien für das folgende Schuljahr |
Zur Antragstellung gehört auch, das Sprachbildungskonzept der Schule einzureichen. Außerdem ist für alle Förderangebote eine jährliche Evaluation erforderlich. Nutzen Sie jeweils den Onlinedienst im Service-Portal.
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie den Flyern sowie den Rahmenrichtlinien.
Informationen für Fachkräfte
Die Sprachförderung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Förderkräfte erhalten pro Schulstunde eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro. Sie werden mit einer Materialtasche und dem Ausleihangebot der Bibliothek sowie fachlichen Informations- und Austauschtreffen unterstützt.
Wer sich für eine Tätigkeit als Sprachförderkraft interessiert, sendet bitte eine kurze Bewerbung an: komm.integrationszentrum@bielefeld.de
Hintergrund-Infos für Sprachförderkräfte finden Sie in den TaskCards für “Schulische Integrationshilfen”.
Um die sprachlichen Kompetenzen und Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler einzuschätzen und zu dokumentieren, können Sie folgende Dateien nutzen:
- Vorlage Sprachkompetenzprofil Primar
- Vorlage Sprachkompetenzprofil Sekundar
- Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache


