Abläufe zur Nutzung des Sprachmittlungsdienstes

Folgende Abläufe sind für die Städtischen Ämter und andere Einrichtungen hinsichtlich der Nutzung des Sprachmittlungsdienstes zu beachten:

Mündliche Sprachmittlung

Das Kommunale Integrationszentrum vermittelt Ämtern/Einrichtungen die Kontaktdaten der Sprachmittlungskraft. Für eine direkte Kontaktaufnahme und Terminabsprache steht im Intranet unter X:\Allgemein\170_Liste_der_Sprachmittler eine aktuelle digitale Übersicht aller Sprachmittlungskräfte zur Verfügung.

Telefonische Sprachmittlung

In der digitalen Liste der Sprachmittlungskräfte ist die telefonische Sprachmittlung extra vermerkt. Die auftraggebende Stelle oder die Einrichtung bestätigt der Sprachmittlungskraft den Termin und sendet nach dem Einsatz eine Bestätigungsmail.

Schriftliche Sprachmittlung

Die Auftraggeber*innen senden das Dokument (Word-Format) dem Sprachmittlungsdienst unter Angabe der gewünschten Sprache und Art des Schriftstücks. In dem Dokument müssen Seitenzahlen enthalten sein. Danach mailen sie den Text als Anhang an: komm.integrationszentrum@bielefeld.de.

Mehrere Schriftstücke und einzelne Seiten müssen getrennt gescannt werden, um die korrekte Zuordnung zu ermöglichen. Fehlen diese Angaben, ist keine Bearbeitung möglich.

Alle schriftlichen Sprachmittlungen dienen lediglich als Kommunikationshilfen und sind mangels amtlicher Übersetzungsermächtigung nicht zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet.

Olena Turow
Telefon: (05 21) 51 8090
Neues Rathaus, Erdgeschoss, Flur B, Zimmer B 042
olena.turow@bielefeld.de

 

Elke Tersteegen
Telefon: (05 21) 51 – 3756
Neues Rathaus, EG, Flur B, Zimmer B 042
E-Mail: elke.tersteegen@bielefeld.de