Abrechnung der Sprachmittlungseinsätze

Folgende Abläufe sind für die Städtischen Ämter und andere Einrichtungen hinsichtlich der Abrechnung der Sprachmittlungseinsätze zu beachten:

Das Abrechnungsverfahren für Städtische Ämter und Einrichtungen

Die Höhe des Honorars beträgt für mündliche Übersetzungen 15,00 € je Stunde. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde (7,50 €).

Für die An- und Abfahrt innerhalb des Stadtgebietes kann eine Gesamtfahrzeit von max. 1 Stunde abgerechnet werden (15 €).

Schriftliche Übersetzungen berechnen wir mit 1,00 € je Zeile mit mindestens 53 Anschlägen. Der Mindestauftragswert beträgt 7,50€.

Telefonische Einsätze werden mit 7,50 € im 30- Minutentakt abgerechnet.

Terminausfall: Wird eine Sprachmittlungskraft mehr als 24 Stunden vor einem Termin über dessen Ausfall informiert, so kann keine Entschädigung gezahlt werden. Wird eine Sprachmittlungskraft weniger als 24 Stunden vor einem Termin von dessen Ausfall informiert, werden die vollen Fahrkosten (1 Stunde) und bis zu 2 Stunden Beratungszeit als Entschädigung übernommen.

Die Abrechnung der mündlichen Sprachmittlungseinsätze erfolgt für alle Ämter der Stadt Bielefeld und für die städtischen Schulen digital über den Intranet-Link Stadtinterner Zentraler Übersetzer- und Sprachmittlungsdienst auf Bielefeld intern.

Die Fachkraft trägt  die erforderlichen Daten für die Abrechnung ein, die in einer Datenbank gespeichert werden. Es wird automatisch ein Eigenbeleg generiert und an das Rechnungseingangsbuch geschickt, über SAP wird der Eigenbeleg anschließend in den Workflow eingespielt und abgearbeitet. Eine zusätzliche Ablage der Abrechnungen ist nicht mehr erforderlich, weil im Rechnungseingangsbuch eine revisionssichere Ablage mit allen erforderlichen Daten automatisch erfolgt.

Alle anderen Stellen (nicht städtischen Schulen, Kitas, andere Kooperationspartner*innen) werden weiterhin über das KI mittels des bekannten Abrechnungsbogens abgerechnet.

Sprachmittlungskräfte tragen ihre Einsätze in einen Abrechnungsbogen ein. Die auftraggebende Stelle bestätigt den Einsatz mit ihrer Unterschrift. Nichtstädtische Stellen erhalten von der Sprachmittlungskraft eine Rechnung bzw. können weitere Vereinbarungen bestehen.

Schriftliche Übersetzungen werden wie bisher über das KI abgerechnet. Der ausgefüllte Abrechnungsbogen wird zur anschließenden Abrechnung im digitalen Abrechnungssystem an die zuständigen Mitarbeiter*innen in den Ämtern und städtischen Schulen weitergeleitet.

Die Abrechnungsbögen der Sprachmittlungskräfte müssen gut lesbar, vollständig ausgefüllt und von der auftraggebenden Stelle abgezeichnet sein, andernfalls verzögert sich die Auszahlung. Bei der Abrechnung schriftlicher Übersetzungen muss das Aktenzeichen angegeben werden.

Download des Abrechnungsbogens

 

Olena Turow
Telefon: (05 21) 51 8090
Neues Rathaus, Erdgeschoss, Flur B, Zimmer B 042
olena.turow@bielefeld.de

 

Elke Tersteegen
Telefon: (05 21) 51 – 3756
Neues Rathaus, EG, Flur B, Zimmer B 042
E-Mail: elke.tersteegen@bielefeld.de