Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist wichtig, um bei einem dauerhaften Aufenthalt eine gute gesundheitliche Versorgung zu bekommen. Ohne Krankenversicherung müssen Untersuchungen und Behandlungen selbst gezahlt werden. Dies wird schnell sehr teuer.

Die Regelungen für die Krankenversicherung sind in Deutschland abhängig vom Aufenthaltsstatus.

Geflüchtete:

Wenn Geflüchtete die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt haben, erhalten sie automatisch einen Behandlungsschein pro Person und pro Quartal.

Normalerweise behält der zuerst behandelnde Arzt im Quartal den Schein. Dies sollte in der Regel der Hausarzt sein. Es wird empfohlen, vorher eine Kopie des Scheins zu machen und zu behalten.

Nur mit dem Behandlungsschein können Sie eigenständig eine Ärztin bzw. einen Arzt aussuchen, die/der Sie dann kostenfrei untersucht und behandelt. Es werden nur die notwendigsten Behandlungen übernommen. Bei einem medizinischen Notfall können Sie auch mit dem Schein in ein Krankenhaus gehen.

Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt–
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. 0521 5-10

Unionsbürgerinnen und -bürger:

Der Krankenversicherungsschutz hängt vom Aufenthaltsstatus in Deutschland ab.

Wenn Sie gerade erst aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland gekommen sind, können Sie meistens vorübergehend weiter in Ihrer Krankenversicherung aus dem Heimatland, bei der Sie zuletzt versichert waren, bleiben.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC ist eine Behandlung in Deutschland möglich. Sie ist aber beschränkt auf Notfallbehandlungen.
Den vollen Leistungsumfang erhalten Sie, wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden.

Angestellte Arbeitnehmende:

Oftmals ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für angestellte Arbeitnehmende. In diesem Fall können auch Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.

Über die Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes bei selbstständiger Tätigkeit oder während der Jobsuche informieren Sie sich bitte bei den Beratungsstellen.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie über die Krankenkassen.de

Informationen über den Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und -bürger finden Sie in der Broschüre Zugang zum Gesundheitssystem der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sie haben keine Papiere und keinen Versicherungsschutz?

Diese Angebote gelten für Personen, die keine Krankenversicherung oder keinen Behandlungsschein haben, jedoch dringend ärztliche Behandlung benötigen.