Kinderzuschlag
Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt von Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, zu sichern.
Aber: Kinderzuschlag kann nicht beantragt werden, wenn gleichzeitig Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden.
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
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