Elterngeld
Mit dem Basiselterngeld werden Familien unterstützt, in denen sich Mütter und Väter nach der Geburt arbeitsteilig um das Kind kümmern.
Die Eltern erhalten so einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall, bis zu 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes keine Arbeit hatten, bekommen 300 € Elterngeld.
In der Regel wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt.
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten.
Ausländische Staatsangehörige können Elterngeld beantragen, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt und sie dauerhaft in Deutschland leben.
Asylbewerbende oder Menschen mit einer Duldung haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Amt für Jugend und Familie – Jugendamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld
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