Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
Die Kommunale Ausländerbehörde ist zuständig für den Aufenthalt von allen Ausländerinnen und Ausländern, die nicht EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) sind und regelt deren Aufenthalt. Ausländerinnen und Ausländer erhalten einen Aufenthaltstitel aufgrund ihres Einreisegrundes.
Die Kommunale Ausländerbehörde ist ebenfalls zuständig für Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden.
Teil der Kommunale Ausländerbehörde ist auch die Einbürgerungsabteilung, bei der die deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung beantragt werden kann.
33602 Bielefeld
Deutschland
Tel.: 0521 51-0
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