Für den Aufenthalt von Asylbewerbenden, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist die Kommunale Ausländerbehörde zuständig. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungshindernissen wird eine Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. ein Reiseausweis/Ausweisersatz ausgestellt.
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