Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
Für den Aufenthalt von Asylbewerbenden, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist die Kommunale Ausländerbehörde zuständig. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungshindernissen wird eine Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. ein Reiseausweis/Ausweisersatz ausgestellt.
Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
Niederwall 23
33602 Bielefeld
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33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-0