Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde

Für den Aufenthalt von Asylbewerbenden, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist die Kommunale Ausländerbehörde zuständig. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungshindernissen wird eine Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. ein Reiseausweis/Ausweisersatz ausgestellt.

Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
Niederwall 23
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 51-0

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