Kindergeld
Für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann Kindergeld beantragt werden.
EU-Bürgerinnen und -bürger sind anspruchsberechtigt.
Asylbewerberinnen und -bewerber haben nur Anspruch auf Kindergeld, wenn positiv über den Asylbescheid entschieden wurde.
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
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Tel.: 0800 4555530
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