Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde

Für den Aufenthalt von Asylbewerbenden, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist die Kommunale Ausländerbehörde zuständig. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungshindernissen wird eine Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. ein Reiseausweis/Ausweisersatz ausgestellt.

Niederwall 23, Bielefeld, Deutschland

Tel.: 0521 51-0

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