Stadtinterner Zentraler Sprachmittlungsdienst
Der Sprachmittlungspool des Kommunalen Integrationszentrums (KI) dient Fachämtern, Behörden, Institutionen, Einrichtungen als nichtkommerzielle Kommunikationshilfe im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern.
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler stellen ihre Mehrsprachigkeit ehrenamtlich zur Verfügung und haben mehrheitlich eine eigene Migrationsgeschichte. Mit ihrem Einsatz helfen sie, sprachliche Barrieren bei der Klärung verschiedener Angelegenheiten zu überwinden. Gleichzeitig unterstützen sie die Fachkräfte der Behörden / Einrichtungen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Das KI Bielefeld bietet den fachlichen und organisatorischen Rahmen für den Einsatz der Sprachmittlungskräfte. Sie werden im Rahmen regelmäßiger Schulungsmaßnahmen qualifiziert und begleitet.
Städtische Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und ggf. soziale Institutionen in freier Trägerschaft gemäß kommunaler Vereinbarungen können den Sprachmittlungspool in Anspruch nehmen.
Wenn Sie im Rahmen eines Gesprächs oder für schriftliche Kommunikationshilfen (Elternbriefe, Broschüren, Flyer etc.) die Unterstützung einer Sprachmittlungskraft benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Der Laien-Sprachmittlungspool wird u.a. vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) finanziert.
Gemäß den Richtlinien des Ministeriums sind folgende Einsätze ausgeschlossen:
• Gespräche mit Rechtsfolgen (z.B. Anwaltsgespräche, Gesundheitsgutachten)
• Einsätze im medizinischen Bereich (z.B. Arztbesuche, Therapien)
• Einsätze zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (AOSF- Verfahren)
• regelmäßige Begleitung bestimmter Personen über längere Zeit
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterliegen der Schweigepflicht. Die Übersetzungsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
Die Sprachmittlung erfolgt stets im Beisein eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Stadt Bielefeld bzw. der beauftragenden Institution!
Die Höhe des Honorars beträgt für mündliche Übersetzungen 15,00 € je Stunde (Für die An- und Abfahrt innerhalb des Stadtgebietes kann eine Gesamtfahrzeit von max. 1 Stunde abgerechnet werden); für schriftliche Übersetzungen 1,00 € je Zeile mit mindestens 53 Anschlägen; telefonische Einsätze werden mit 7,50 € im 30- Minutentakt abgerechnet.
Die Sprachmittlungskräfte tragen ihre Einsätze in einen Abrechnungsbogen ein. Die Auftrag gebende Stelle bestätigt den Einsatz mit ihrer Unterschrift. Nichtstädtische Stellen wie z.B. das Jobcenter erhalten von der Sprachmittlungskraft eine Rechnung bzw. bestehen weitere Vereinbarungen.
Folgende Abläufe sind für die Auftraggeber und Auftraggeberinnen hinsichtlich der Nutzung des Laien-Sprachmittlungspools zu beachten:
Mündliche Sprachmittlung
Das Kommunale Integrationszentrum vermittelt Ämtern/Einrichtungen die Kontaktdaten der Sprachmittlungskraft, damit diese sich zur Terminabsprache direkt in Verbindung setzen können. Dafür steht eine digitale Liste zur Verfügung.
Telefonische Sprachmittlung
In der digitalen Liste der Sprachmittlungskräfte ist die telefonische Sprachmittlung extra vermerkt. Die Auftrag gebende Stelle oder die Einrichtung wendet sich zur Terminabsprache an die Sprachmittlungskraft und sendet nach dem Einsatz eine Bestätigungsmail.
Schriftliche Sprachmittlung
Die Auftraggeber*innen kopieren das Schriftstück und fügen Seitenzahlen in der Kopie ein, scannen diese und mailen sie mit Angabe der Sprache, Art des Schriftstücks und des Namens an: komm.integrationszentrum@bielefeld.de
Mehrere Schriftstücke und einzelne Seiten müssen getrennt gescannt werden, um die korrekte Zuordnung zu ermöglichen. Fehlen diese Angaben ist keine Bearbeitung möglich. Alle schriftlichen Sprachmittlungen dienen lediglich als Kommunikationshilfen und sind mangels amtlicher Übersetzungsermächtigung nicht zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet.
Das Abrechnungsverfahren
Die Abrechnungsbögen der Sprachmittlungskräfte müssen gut lesbar, vollständig und bei schriftlichen Übersetzungen mit Aktenzeichen ausgefüllt werden und von der Auftrag gebenden Stelle abgezeichnet sein, andernfalls verzögert sich die Auszahlung.
Ihr Feedback zu den Sprachmittlungseinsätzen ist uns sehr willkommen und hilft, die Abläufe besser zu koordinieren.
Download des neuen Abrechnungsbogens für Sprachmittlungskräfte:
In einem Merkblatt wurden die wichtigsten Informationen zum Laien-Sprachmittlungsdienst zusammengefasst.
Download des Merkblatts:
Informationen für Laien-Sprachmittlungskraefte (pdf)
Treffen der Sprachmittler*innen 2023 (Dienstgespräche):
Donnerstag, 04.05.2023 17.00 bis 19.00 Uhr - Rochedale-Raum (Altes Rathaus, Erdgeschoss)
Dienstag, 17.10.2023 17.00 bis 19.00 Uhr - Nowgorod-Raum (Altes Rathaus, Erdgeschoss)
Teilnahme nur nach Anmeldung möglich: komm.integrationszentrum@bielefeld.de
Turow, Olena Tel.: 0521 - 51 8090 |
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Lindhorst, Andrea Telefon: (0521) 51 3756
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