Schulische Integrationshilfen
Die „Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ ergänzen die Arbeit der Schulen, indem sie insbesondere neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler zusätzlich fördern, damit der individuelle Lern- und Bildungserfolg aller Lernenden optimiert und ihre Potentiale genutzt werden können.
Alle wichtigen Informationen für Schulen finden Sie im Flyer zu den Schulischen Integrationshilfen:
Schulische Integrationshilfen
Die „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für Schulische Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ finden Sie hier:
Rahmenrichtlinien Schulische Integrationshilfen
Corona Impfung
Laut Auskunft des Schulamtes werden Sprachförderkräfte, die im Rahmen der „Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ an Schulen tätig sind, zur Gruppe der dort Beschäftigten hinzugerechnet. Damit erhalten sie mit dem gesamten Personal eine Impfberechtigung – genau dann, wenn die entsprechende Schulform bzw. Schulstufe an der Reihe ist.
Aktuell betrifft dies lediglich die Beschäftigten der Grund- und Förderschulen. Wann die Beschäftigten an weiterführenden Schulen geimpft werden, steht zurzeit noch nicht fest. Die Homepage der Stadt Bielefeld und die lokalen Medien informieren über den jeweils aktuellen Stand.
Sprachförderkräfte, die das Impfangebot annehmen möchten, nehmen bitte erst, wenn die Schule zum Kreis der Impfberechtigten gehört, mit ihrer Einsatzschule Kontakt auf. Sie bekommen dann einen Nachweis, dass sie an der Schule tätig sind, und können sich mit diesem Schreiben anschließend persönlich um einen Impftermin bemühen.
Zurzeit kann für die Arbeit im Rahmen der „Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ auch ein Materialgeld beantragt werden:
Das Materialgeld ist grundsätzlich nicht an die einzelnen Schülerinnen und Schüler gebunden, sondern an die Gruppe. Der Betrag kann genutzt werden für
- Ausgaben bei gemeinsamen Unternehmungen,
- Unterrichtsmaterial, das dauerhaft genutzt werden kann: Lehrwerke, Bildkarten, Wörterbücher, Lektüren, Spiele usw.,
- Verbrauchsmaterial: Arbeitshefte, in die Lösungen eingetragen werden, Schreibhefte mit besonderer Linierung (Alphabetisierung) usw.
In Absprache mit der Schule erfolgt die Beantragung über die Sprachförderkraft.
Hier finden Sie die Formulare zum 2022_Mittelanforderung.docx und zum Verwendungsnachweis (.docx).
Zur Beantragung stehen drei unterschiedliche Formate zur Verfügung:
Individuelle unterrichtsbegleitende sprachliche Förderung
Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen und in einer Regelklasse beschult werden
Förderung: In Kleingruppen von bis zu 5 Schülerinnen und Schülern
Förderumfang: Bis zu 12 Monate / 4 Schulstunden wöchentlich
A Antrag Individuelle Foerderung.docx
Unterrichtsbegleitende Unterstützung einer externen Sprachfördergruppe
Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen, überwiegend in einer Regelklasse beschult werden und nur teilweise eine externe Sprachfördergruppe besuchen
Förderung: Unterrichtsbegleitend in der Sprachfördergruppe
Förderumfang: Bis zum jeweiligen Schuljahresende / 4 Schulstunden wöchentlich
B Antrag Unterstützung Externe Sprachfoerdergruppe.docx
Maßnahme- bzw. Projektförderung an Schulen
Beantragungsfrist: 15. Juni für das kommende Schuljahr
Zielgruppe: Vorrangig neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Förderung: Passgenaue, bedarfsorientierte Angebote, die z.B. den Übergang in die Regelklasse unterstützen
Evaluation
Zum Schuljahresende müssen alle Unterstützungsangebote, die im Rahmen der `Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld´ stattfinden, ausgewertet werden. Die Evaluation dient als Grundlage für Rechenschaftsberichte innerhalb der Kommune und ist Voraussetzung für die Bewilligung von Folgeanträgen.
Für die Evaluation der individuellen sowie unterrichtsbegleitenden Förderung als auch für die Projekte und Maßnahmen nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Die Förderung wird in allen drei Formaten durch Fachkräfte geleistet.
Schulische Integration Förderkräfte
A Abrechnungsbogen Individuelle Foerderung.docx
B Abrechnungsbogen externe Sprachfoerdergruppe.docx
C Abrechnungsbogen Projekt.docx
Zur Unterstützung der fachlichen Arbeit:
Materialtaschen
Jede in der Förderung tätige Fachkraft kann für ihre Arbeit in der Bibliothek des Kommunalen Integrationszentrums eine Materialtasche ausleihen. Sie muss erst nach Abschluss der Förderung wieder abgegeben werden.
Differenziert nach Primar- und Sekundarstufe enthält die Tasche drei Lehr- bzw. Übungsbücher, ein Bildwörterbuch, Bildkarten zur Sprachförderung, eine Lektüre und ein Lernspiel.
Zur Abholung der Tasche vereinbaren Sie bitte einen Termin
per Mail: komm.integrationszentrum@bielefeld.de oder
direkt über die Anmeldung für die Bibliothek.
Mit den „Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache“ [1] können die Kompetenzen und der Kompetenzzuwachs der Schülerinnen und Schüler beim Zielsprachenerwerb Deutsch in verschiedenen Teilbereichen strukturiert beobachtet werden. Zur Dokumentation können die Kompetenzeinschätzungsbögen verwendet werden.
Niveaubeschreibung Sekundar.pdf
Kompetenzeinschätzung Primar.docx
Kompetenzeinschätzung Sek I.docx
[1] Die Niveaubeschreibungen wurden auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus auf Basis der Bildungsstandards Deutsch im Fach Deutsch für den Hauptschulabschluss (KMK 2004) und Sächsischen Lehrplans Deutsch als Zweitsprache entwickelt (2009). Die Entwicklungsarbeit wurde in Kooperation von FörMig Sachsen und FörMig Schleswig-Holstein geleistet.
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Behrens, Heike Telefon: (0521)51 3789
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Schelp-Eckhardt, Monika Schulentwicklung und BiSS |
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Quandt, Christine Telefon (05 21) 51 2257
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